Selbstkontrolle in der Lebensmittelhygiene? Sie haben die Verantwortung!
Nummer | 2023 GH | |
Titel | Selbstkontrolle in der Lebensmittelhygiene? Sie haben die Verantwortung! | |
Untertitel | Neues Lebensmittelrecht – Konzeptentwicklung – Deklarationen | |
Fachgebiet | Hygiene | |
Von | 01.05.2023 | |
Bis | 31.05.2023 | |
Max Teilnehmende | 16 |
Lehrbeauftragte/r | Stieger Urs |
Zielgruppe | Betriebsverantwortliche, Küchenverantwortliche oder Mitarbeitende, welche mit der Entwicklung eines Hygiene-Selbstkontrollkonzeptes beauftragt sind | |
Kurzbeschreibung | Das schweizerische Lebensmittelrecht verpflichtet Betriebe zur Selbstkontrolle. Betriebsverantwortliche müssen mit geeigneten Massnahmen dafür sorgen, dass die Lebensmittelsicherheit jederzeit gewährleistet ist. Hygieneverantwortliche im Betrieb wissen, welche Bereiche ein dem Betrieb angepasstes Hygiene-Selbstkontrollkonzept berücksichtigen muss. Sie sind sich bewusst, welche Punkte bei der Betriebs-, Lebensmittel- und Mitarbeiterhygiene beachtet werden müssen. | |
Ziele | Die Teilnehmenden • können ein Selbstkontrollkonzept selbständig erarbeiten, • können mit Hilfe eines aus der Praxis stammenden Hygiene-Selbstkontrollkonzeptes ihr eigenes überprüfen und vervollständigen. | |
Inhalte | • Gesetzlichen Grundlagen zur Erarbeitung eines Konzeptes • Struktur des neuen Lebensmittelrechts ab 1. Mai 2017 • Gefahrenanalyse und Lenkungspunkte / Aufbau und Strukturierung • Deklarationsvorschriften für Speisen und Getränke • Arbeitsanweisungen und Kontrollaufzeichnungen | |
Kursdatum | noch nicht bekannt | |
Kursdauer | 1 Tag | |
Kurszeit | 09.00 - 16.45Uhr | |
Kursort | noch nicht bekannt |
Freie Plätze | ![]() |
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